Beschlüsse
Ortsverein Mannheim-Innenstadt/Jungbusch
Der Bundesparteitag möge die Ablehnung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung beschließen. Die SPD-Bundestagsfraktion und die Sozialdemokratische Fraktion im Europaparlament mögen sich für die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und gegen weitere Einschränkungen von Bürger- und Freiheitsrechten einsetzen.
Die Vorratsdatenspeicherung, wie sie derzeit von verschiedenen Seiten gefordert wird, stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger dar.
Die SPD lehnt deshalb die grundsätzliche, verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung (euphemistisch auch Mindestdatenspeicherung genannt) von
Telefon- und Internetverbindungen ab, da sie mit den Grundwerten der Sozialdemokratie nicht vereinbar ist. Die Vorratsdatenspeicherung ist ein undifferenziertes und rechtlich unangemessenes Überwachungsinstrument, das die Grundrechte in unzumutbarer Art einschränkt und alle Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union unter Generalverdacht stellt.
Eine höhere Aufklärungsquote von Verbrechen ist mit der Vorratsdatenspeicherung nur bedingt zu erreichen, da Straftäter auf andere Kommunikationswege ausweichen und Verschlüsselungsmethoden verwenden können, während die Vertraulichkeit der Kommunikation für normale Bürgerinnen und Bürger nicht mehr gewährleistet wäre.
Das Bundesverfassungsgericht hat zu Recht im März 2010 die bisherige Umsetzung für verfassungswidrig erklärt.
Zur Aufklärung von Straftaten, die über das Internet vollzogen werden, müssen alle vorhandenen rechtlichen Mittel ausgeschöpft werden und Ermittlungsbehörden ausreichend personell und technisch ausgestattet sein.
Forderungen auf Zugriff in zivilrechtlichen Fällen, wie bspw. bei Verdachtsfällen von Urheberrechtsverletzungen, lehnt die SPD konsequent ab.
Berufsgeheimnisträger und bestimmte Berufsgruppen wie Journalisten oder Priester müssen auch künftig besonders geschützt werden: ein Datenzugriff und die Verwertung darf dort unter keinen Umständen erfolgen.