Fragen & Antworten

Fragen zur Vorratsdatenspeicherung (VDS)

Was ist Vorratsdatenspeicherung?

Mit der Vorratsdatenspeicherung sollen 6 Monate lang generell alle Verbindungsdaten von allen Bürgerinnen und Bürger gesammelt und gespeichert werden. Zur diesen Daten gehört zum Beispiel, wann man mit wem wie lange telefoniert hat. Im Fall von Mobiltelefonen kommt dazu, dass die Standorte der Teilnehmer gespeichert werden. Daraus lassen sich leicht Bewegungs- und Verhaltensprofile bilden. Hier werden Maßnahmen, die sonst nur gegen Schwerverbrecher eingesetzt werden, auf ganz normale, unbescholtene Bürgerinnen und Bürger angewandt. 82 Millionen Deutsche werden ständig beobachtet. Grundlage für die Vorratsdatenspeicherung ist die EU-Richtlinie 2006/24/EG.

Inwiefern betrifft mich die Vorratsdatenspeicherung persönlich oder privat?

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden alle deine Telekommunikationsdaten gespeichert. Mit wem du wann wie lange telefoniert hast, und im Fall von Handys auch, wo du dich zu dieser Zeit aufgehalten hast. Vergangene Datenskandale haben gezeigt, dass solche sensiblen Daten nicht sicher vor Zugriffen von außen sind. Du wirst also öffentlich überwacht, das wird protokolliert, und Monatelang können im schlimmsten Fall Außenstehende darauf zugreifen.

Warum lehnt ihr die Vorratsdatenspeicherung ab?

Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist ein undifferenziertes und rechtlich unangemessenes Überwachungsinstrument, das die Grundrechte in unzumutbarer Art einschränkt und alle Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union unter Generalverdacht stellt. Außerdem ist sie mit den Grundwerten der Sozialdemokratie nicht vereinbar. Eine großflächig eingesetzte technische Infrastruktur zur Überwachung und Speicherung von Telekommunikationsdaten passt zudem nicht in unser Bild einer modernen und solidarischen Gesellschaft. Zusätzlich birgt die Speicherung von Telekommunikationsdaten durch die dabei entstehenden Datenmengen ein unverhältnismäßiges Risiko, das nicht mit vermeintlichen aber nicht zu belegenden Vorteilen bei der Strafverfolgung aufgewogen werden kann.

Alle Argumente

Wie steht ihr zu der EU-Richtlinie? Wenn das auf EU Ebene schon beschlossen wurde, warum überhaupt die Mühe?

Wir setzen uns auf EU-Ebene für eine Änderung der Richtlinie 2006/24/EG ein, um den Mitgliedsstaaten eine Nicht-Einführung zu ermöglichen. Die oft von Sigmar Gabriel wiederholte Argumentation EU-Recht sei nun einzuführen, egal ob man dem zustimme oder nicht, lehnen wir ab. Bei so einschneidenden Veränderungen von Freiheits- und Grundrechten sollte es im Gegenteil unser aller Bestreben sein, Beschlüsse auf EU Ebene zu adressieren. Wenn die größte Partei des größten Mitgliedsstaats die Vorratsdatenspeicherung ablehnt wäre das ein starkes Signal.

Wir setzen uns folglich für eine optionale Nicht-Einführung in den Mitgliedstaaten ein. Mitgliedsstaaten, die dennoch eine Vorratsdatenspeicherung einführen wollen sind strengere Grenzen vorzugeben: Eine Maximalspeicherfirst von 6 Monaten ist vorzusehen. Zusätzlich sollen nur IP- und Telefonverbindungsdaten gespeichert werden und die ausschließlich zu Zwecken der Strafverfolgung unter Richtervorbehalt herausgegeben werden dürfen.

Ich habe gehört, durch VDS können Terroristen schneller gefangen und Kinderpornographie verhindert werden. Stimmt das?

Verschiedene Studien haben in der Vergangenheit gezeigt, dass Vorratsdatenspeicherung keineswegs zu einer erhöhten Aufklärungsquote beiträgt. Einzig die Grundwerte und der Datenschutz leiden unter einer Vorratsdatenspeicherung, jedoch bleibt die Aufklärungsquote unberührt.

Fragen zum Mitgliederbegehren (Verfahren)

Was ist ein Mitgliederbegehren?

Bei einem Mitgliederbegehren wird die Basis zu einer Fragestellung oder einem Thema abstimmend befragt. Dies bedeutet, dass jedes SPD Mitglied durch seine Unterschrift ein bestimmtes Thema befürworten oder ablehnen kann. Der Entscheidungsvorschlag kann mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden. Das Mitgliederbegehren wird dem Parteivorstand schriftlich angezeigt und läuft dann 3 Monate. Jedes Mitglied kann ein Mitgliederbegehren starten. Wir benötigen für ein Zustandekommen des Begehrens Zustimmung von mindestens 10% der Mitglieder. Dies entspricht aktuell knapp 50.000 Unterschriften.

Warum ein Mitgliederbegehren, wenn es Parteitage gibt?

SPD Bundesparteitage finden nur alle 2 Jahre statt und repräsentieren kaum die Mitgliederbasis. Etwa die Hälfte der SPD Mitglieder würde die Vorratsdatenspeicherung ablehnen, dies zeigt sich in den Beschlüssen auf allen Ebenen und Gliederungen der SPD, die VDS bereits ablehnen. Durch diese Beschlüsse werden etwa 230.000 Mitglieder repräsentiert. Nachdem die SPD in den vergangenen Jahren eine sehr wackelige Position zur VDS hatte, wollen wir nun Klarstellung, die Basis wird befragt.

Wer darf unterschreiben?

Jedes SPD-Mitglied darf unterschreiben. Leider dürfen Nicht-SPD-Mitglieder nicht am Begehren teilnehmen.

Wie kann ich unterstützen?

Wir brauchen UnterstützerInnen, die die Geschäftstellen der Unterbezirke und Kreisverbände besuchen und dort die Listen auslegen sowie später wieder einsammeln. Außerdem benötigen wir Leute, die in ihren Gliederungen das Thema ansprechen, aufklären, zur Diskussion stehen, eventuell eine Informationsveranstaltung organisieren, usw.

Was bedeutet das genau für meinen Bezirk/Kreis/Ortsverband?

Die Initiatoren sind berechtigt, in jedem Parteibüro die Unterschriftenlisten auszulegen. Das soll natürlich flächendeckend geschehen. Inhaltlich bedeutet das: erhöhte Aufmerksamkeit des Themas, viele Fragen, und vor allem große Chancen über das Thema zu sprechen und es abzulehnen.

In welcher Form kann eine Unterschrift eingereicht werden?

Leider werden nur schriftliche Unterschriften anerkannt. Die Listen dazu liegen in eurem Unterbezirk aus. Wir bieten jedoch ein Formular zum eigenhändigen Ausdrucken an.

Was geschieht nach Ablauf der Frist?

Nach Schließung der Unterschriftenlisten und Prüfung reichen die Initiatoren des Mitgliederbegehrens alle Unterschriftenlisten beim Parteivorstand ein. Dieser stellt innerhalb eines Monats fest, ob das Mitgliederbegehren rechtswirksam zustande gekommen ist. Unvollständige, unleserliche oder falsche Angaben werden natürlich nicht mitgezählt. Die Entscheidung wird im „Vorwärts“ veröffentlicht.

Wenn das Mitgliederbegehren zustande kommt, ist der Entscheidungsvorschlag dann beschlossen?

Nein, denn der Parteivorstand entscheidet erst einmal, ob er dem Vorschlag folgt. Entscheidet er sich dagegen, wird ein Mitgliederentscheid eingeleitet. Dieser würde Urnenabstimmung und Briefwahl beinhalten.

Wie aussichtsreich sind unsere Chancen, hier etwas zu bewirken?

Wir bewirken schon allein dadurch etwas, in dem wir über das Thema sprechen. Weiterhin gibt es eine große Zahl von Gliederungen, die die Vorratsdatenspeicherung per Beschluss bereits abgelehnt haben.

Datenschutz

Alle Unterstützungen werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Eine Übermittlung erfolgt nur an den SPD-Parteivorstand, welcher die Verifikation der Unterstützungen vornimmt. Nach Abschluss des Mitgliederbegehrens werden alle Unterstützungen (Listen und Einzelunterstützungen) sachgerecht vernichtet, solange keine Archivierungsauflagen oder offene Schiedsverfahren entgegen stehen. Eine entsprechende Datenschutzerklärung ist unterschrieben und kann hier eingesehen werden.