Beschlüsse

Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen

Deutschland kann und soll auf die Vorratsdatenspeicherung verzichten! Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen fordert
den Bundesparteitag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands auf, auf nationaler und internationaler Ebene klar NEIN zu sagen zu jeglicher
anlassunabhängigen Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten.

Es darf keine neue gesetzliche Verpflichtung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung der Verbindungsdaten ohne Anfangsverdacht oder konkreter Gefahr geben. Der bislang nur unzureichend nachgewiesene Nutzen, der mit auf Vorrat gespeicherten Telekommunikationsdaten verbunden sein könnte, rechtfertigt nicht die damit einhergehenden schweren Grundrechtseingriffe. Unstrittig ist zudem, dass die Vorratsdatenspeicherung von Kriminellen und Terroristen leicht umgangen werden könnte. Die ASJ nimmt die erheblichen Ängste und Vorbehalte gegen eine so breite, weil alle Bürgerinnen und Bürger betreffende und eine so langfristige Speicherung von Kommunikationsdaten ernst und spricht sich nachdrücklich gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung aus.

Das vorgeschlagene „Quick-Freeze-Verfahren“ ist dagegen akzeptabel, weil es schon die Speicherung von Daten auf die Fälle beschränkt, in denen der konkrete Verdacht einer bestimmten, schwerwiegenden Straftat besteht. Es darf aber nur dann eingeführt werden, wenn zuvor die zu Recht als illegal
bezeichnete derzeitige ausufernde Speicherpraxis der Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen dahin zurückgeführt wird, dass die Unternehmen lediglich diejenigen Daten erfassen und speichern, die sie für Abrechnungszwecke dringend benötigen und alle anderen angefallenen Daten von ihnen unverzüglich gelöscht werden.