Beschlüsse

Arbeitskreis Netzpolitik und Digitale Gesellschaft

Der „Arbeitskreis Netzpolitik und Digitale Gesellschaft“ der saarländischen SPD tritt für einen differenzierten und lösungsorientierten Umgang mit der Speicherung von Verbindungsdaten ein. Mit Blick auf den bevorstehenden Bundesparteitag der SPD am Wochenende in Berlin appellieren die Mitglieder des Arbeitskreises an die Delegierten, alle Anträge, die eine Einführung oder Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung vorsehen, abzulehnen.

Nach Ansicht des SPD-Arbeitskreises ist eine Vorratsdatenspeicherung zur Verbrechensbekämpfung nicht notwendig. Sie sei mit dem Grundgesetz ohnehin kaum vereinbar. Für die Mitglieder des netzpolitischen Arbeitskreises der Saar-SPD stellt die Vorratsdatenspeicherung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte jedes Einzelnen dar, da so sechs Monate lang generell alle Telekommunikations-Verbindungsdaten von allen Bürgerinnen und Bürgern gesammelt und gespeichert werden würden.

Auch im Kampf gegen den Rechtsextremismus sieht der Arbeitskreis Netzpolitik in der Vorratsdatenspeicherung ein ungeeignetes Mittel. Die Pannen auf Seiten der Ermittlungsbehörden hätten ihre Ursache letztlich nicht in angeblich fehlenden technischen Möglichkeiten der Datenerfassung sondern offensichtlich in der mangelnden Koordination und Abstimmung einzelner Behörden.