Beschlüsse
Juso-Bezirksverband Oberpfalz
Die Vorratsdatenspeicherung, wie sie derzeit von verschiedenen Seiten gefordert wird, stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger dar.
Wir lehnen die grundsätzliche, verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung (euphemistisch auch Mindestdatenspeicherung genannt) von Telefon- und Internetverbindungen ab. Diese ist mit den Grundwerten der Sozialdemokratie nicht vereinbar. Die damalige Vorratsdatenspeicherung ist ein undifferenziertes und rechtlich unangemessenes Überwachungsinstrument, das die Grundrechte in unzumutbarer Art einschränkt und alle Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union unter Generalverdacht stellt.
Das Bundesverfassungsgericht hat zu Recht im März 2010 die bisherige Umsetzung für verfassungswidrig erklärt. Auch die EU-Kommission überdenkt mittlerweile ihre eigene Position zur Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie (2006/24/EG).
Zur Aufklärung von Straftaten, die über das Internet vollzogen werden, müssen alle vorhandenen rechtlichen Mittel ausgeschöpft werden und Ermittlungsbehörden ausreichend personell und technisch ausgestattet sein.
Erst dann können wir der Speicherung und den Abruf von IP-Adressen innerhalb einer Frist von wenigen Tagen und nur zum Zwecke der Strafverfolgung zustimmen. Wir sehen es weder für erforderlich noch als zielführend an, dass neben Telefon- und Internetverbindungsdaten auch Positionsdaten von Mobiltelefonen gespeichert werden. Dies schränkt die persönliche Freiheit jeder einzelnen Bürgerin und jedes einzelnen Bürgers massiv ein.
Der Zugriff auf die Daten muss klar und streng gesetzlich reglementiert sein. Neben einem zwingenden Richterbeschluss darf nur in konkreten Verdachtsfällen über schwerste Straftaten von Polizei und Staatsanwaltschaft auf die Daten zugegriffen werden. Der Zugriff muss für alle Betroffenen nach Abschluss der Ermittlung nachvollziehbar sein. Datenmissbrauch muss ein Riegel vorgeschoben und der Datenschutz muss gewahrt bleiben. Forderungen auf Zugriff auch in zivilrechtlichen Fällen, wie bei Verdachtsfällen von Urheberrechtsverletzungen, lehnen wir konsequent ab.
Berufsgeheimnisträger und bestimmte Berufsgruppen wie Journalisten oder Priester müssen auch künftig besonders geschützt werden: Ein Datenzugriff und die Verwertung darf dort unter keinen Umständen erfolgen.
Wir warnen davor, dass durch Forderungen nach einer umfassenden Vorratsdatenspeicherung die langwierige inhaltliche und vertrauensbildende Arbeit von Netzpolitikern in den Fraktionen und Basisgruppen der SPD zunichte gemacht wird. Des Weiteren weisen wir auf den Antrag des SPD-Bundesparteitags 2009 hin, der unter anderem die Stärkung des bürgerlichen Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, ein Verbot der Weitergabe von Daten an staatliche Institutionen und die Abschaffung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung fordert.
Die Diskussion der letzten Wochen hat gezeigt, dass die Debatte über die Vorratsdatenspeicherung innerhalb der SPD keinesfalls beendet wurde und die Vorratsdatenspeicherung von vielen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten abgelehnt wird. Auch die SPD in Bayern, Baden-Württemberg und Bremen haben jeweils klare Absagen gegen die Vorratsdatenspeicherungen beschlossen. In Hessen wartet die dortige SPD-Fraktion seit Januar 2011 bis heute auf eine Antwort der schwarz-gelben Landesregierung, ob und in wie weit die Vorratsdaten überhaupt zur Strafaufklärung beigetragen haben (LT-Drs. 18/3655).
Wir alle sind aufgerufen, selbst nicht mehr mit alten, fehlerhaften Konzepten zu arbeiten, sondern neue, sozialdemokratische Lösungen zu entwickeln und umzusetzen.