Beschlüsse

Juso-Bundesverband

Aus dem Leitantrag: „Die solidarische digitale Gesellschaft“:

Bei den jüngsten Sicherheitsgesetzen wie Vorratsdatenspeicherung und BKA-Gesetz ist die Unschuldsvermutung verloren gegangen. Dies darf nicht geschehen: Die Unschuldsvermutung muss wieder in den Vordergrund gestellt werden. Beobachtet und verfolgt darf erst werden, wenn ein begründeter Verdacht einer Straftat besteht. Ein Generalverdacht über alle Bürgerinnen und Bürger zu legen ist nicht hinzunehmen. Aus diesem Grunde fordern wir die SPD-Fraktion des Bundestags auf, sich einem neuen Vorratsdatenspeicherungsgesetz entgegenzustellen. Vorratsdatenspeicherung bedeutet die Profilbildung der Daten aller Bürgerinnen und Bürger – verdachtsunabhängig. Es darf aber nur dann gespeichert werden, wenn ein Verdacht besteht. Deshalb: Diese Datenspeicherung darf nicht wiederkehren.