Beschlüsse
Juso-Landesverband Baden-Württemberg
Die Verpflichtung von Telefon- und Internetdienstleistern, Kunden- und Verbindungsdaten pauschal mindestens sechs Monate zu speichern, verstößt aus unserer Sicht klar gegen das Recht des Einzelnen/der Einzelnen, über seine/ihre Daten zu verfügen und selbst darüber zu bestimmen, wer unter welchen Umständen darauf Zugriff hat. Insofern streben wir die Rücknahme dieses Gesetzes an und wollen politisch Sorge dafür tragen, dass es zu derartigen Generalverdächtigungen per Gesetz künftig nicht mehr kommt. Dazu muss auch die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorratsspeicherung von Daten“ entsprechen aufgehoben oder zumindest geändert werden. Die Einschränkungen, die das Gesetz durch die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts erfahren hat, sind zwar begrüßenswert. Jedoch geht eine Einschränkung der Datenverwendung bei Beibehaltung der Datenerfassungsregelung längst nicht weit genug. Die Kommunikationsdaten von GeheimnisträgerInnen dürfen nur unter hohen Auflagen untersucht werden. Die Schweigepflicht von ÄrztInnen, JournalistInnen, Priestern, PfarrerIn-nen und anderen religiösen Vertrauenspersonen soll geschützt und geachtet werden.