Beschlüsse

Juso-Landesverband Thüringen

Die Jusos Thüringen stellen sich entschieden gegen eine Überwachung von Computern durch deutsche
Geheimdienste, beziehungsweise das BKA und die ihm unterstellten / zugehörigen Behörden. Des Weiteren protestieren die Jusos Thüringen deutlich gegen die geplante so genannte „Vorratsdatenspeicherung“, und fordern von der SPD auf Bundesebene eine entschiedene Ablehnung dieses Eingriffs in die Bürger- und Freiheitsrechte.

Die Privatsphäre aller BürgerInnen Deutschlands ist ein unantastbares Gut, und unter anderem im Rahmen der Handlungsfreiheit und persönlichen Freiheit gemäß Art.2, Abs.1 GG geschützt. Wir sehen die freie Persönlichkeitsentfaltung durch eine Computerüberwachung gefährdet. Im eben genannten Artikel steht ebenso „soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ – Um also das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung etwa mit einer Computerüberwachung einzuschränken, müsste ein entsprechender Verstoß, also ein Tatbestand vorliegen.

Die Vorratsdatenspeicherung verletzt unserer Ansicht nach mehrere Artikel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, darunter das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Berufsfreiheit, das Fernmeldegeheimnis, sowie die Meinungs-, Informations-, und Pressefreiheit.

Ebenfalls das Brief- und Postgeheimnis ist unseres Rechtsverständnisses nach mit der geplanten Vorratsdatenspeicherung verletzt, da eine E-Mail am ehesten mit einem Brief zu vergleichen ist, und bereits das Aufzeichnen des Verkehrs – wann wer an wen Mails verschickt oder von wem welche bekommt – ist unserer Meinung nach ein Eingriff in das Briefgeheimnis.

Nach europäischem Recht liegt ebenfalls ein Verstoß gegen Teile der europäischen Menschenrechtskonvention vor, speziell gegen das Recht auf Meinungsfreiheit und das Recht auf Achtung des Privatlebens und der Korrespondenz. Eine entsprechende Musterklage Irlands vor dem europäischen Gerichtshof ist hier zumindest bis zu ihrem Ergebnis abzuwarten.

Zudem ist der Kosten-Nutzen-Faktor und die Verbraucherbelastung zu bedenken.

Nach Aussagen Eurostats sterben weniger als 0,002% aller Europäer jährlich an Straftaten, inklusive solchen mit terroristischem Charakter. Laut WHO sind 92% aller Todesfälle (altersbedingte ausgeschlossen) in Westeuropa durch Krankheiten bedingt, eine entscheidende Rolle spielen dabei die Wirkungen von Tabakund übermäßigem Alkoholkonsum.

Nach eigener Studie meint das BKA, dass im vergangenen Jahr wegen fehlender Telekommunikationsdaten 381 Straftaten nicht aufgeklärt werden konnten. Bedenkt man, dass in Deutschland jährlich 6,4 Millionen Straftaten begangen werden, so machen diese 381 grade mal einen Anteil von 0,006% aus. Hinzu kommt, dass die Aufklärungsrate von Kriminalfällen in Deutschland bei 55% liegt, somit also von diesen 381 etwa die Hälfte aufgeklärt werden könnten, also knapp über 190 Straftaten, womit wir bei 0,003% wären. Die Aufklärungsrate selbst würde sogar bei maximalem Aufklärungserfolg dieser mit Telekommunikation in
Verbindung stehender Straftaten nicht mehr 55%, sondern 55,006% betragen.

Für diesen Minimalerfolg aber müssten für die Speicherung der entsprechenden Daten für mindestens ein halbes Jahr (gemäß EU-Beschluss) einige hundert Millionen Euro ausgegeben werden, die Kosten für die Auswertung dieser Daten nicht berücksichtigt. Diese Kosten lägen einmal beim Bund und dem BKA, beziehungsweise den entsprechenden Behörden, also letztlich beim Steuerzahler. Zum Anderen aber liegen die Kosten bei den Anbietern von Telekommunikationsdiensten, die die Daten zu speichern und bereitzustellen haben, was besonders kleine und mittelständische Unternehmen treffen würde. Einzige Alternative für diese, um nicht in finanzielle Nöte zu geraten, wäre die Kosten an den Verbraucher weiterzuleiten.

Diese Belastung ist nicht zu akzeptieren, weder für die Verbraucher noch für die Unternehmen, zumal sie in keinem Verhältnis zum Nutzen steht, wie oben gezeigt.

Hinzu kommt, dass mit denselben Summen wesentlich mehr Menschenleben innerhalb Deutschlands gerettet werden könnten, investierte man sie in Gesundheitsprojekte, wie etwa Kampagnen gegen den Tabakkonsum beziehungsweise Angebote zur Tabakentwöhnung, denn wie oben gezeigt machen die Todesfälle, welche auf Grund von Krankheiten, besonders in Spätfolgen von Tabakkonsum, auftreten, den mit Abstand größten Teil aller Todesfälle aus.

Zuletzt muss klar sein, dass die „Verteidigung von Freiheit und Demokratie“, wie die Terrorbekämpfung oftmals tituliert wird, nicht so ausfallen darf, dass sie genau das vernichtet, was sie schützen will, das was sich zu verteidigen lohnt: Die Freiheit der BürgerInnen.