Beschlüsse
Jusos Mönchengladbach
Die Jusos Mönchengladbach lehnen die Wiedereinführung der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung ab. Es ist durch eine Überarbeitung der Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung eine europaweite, mit den Grundrechten vereinbare Regelung zu treffen, um die Mitgliedsstaaten von der Überwachungspflicht zu befreien aber gleichzeitig Überwachungsexzesse, wie sie in anderen EU-Staaten stattfinden, zu beschränken.
Begründung:
Die zurzeit immer wieder sowohl von der CDU als auch aus den Reihen der SPD geforderte Vorratsdatenspeicherung erlaubt eine ständige Überwachung von über 80 Millionen Bundesbürgern, um einige Kriminelle zu fassen. Mit der Vorratsdatenspeicherung sollen 6 Monate lang generell alle Verbindungsdaten von allen Bürgerinnen und Bürger gesammelt und gespeichert werden. Zur diesen Daten gehört zum Beispiel, wann man mit wem wie lange telefoniert hat. Im Fall von Mobiltelefonen kommt dazu, dass die Standorte der Teilnehmer gespeichert werden. Daraus lassen sich leicht Bewegungs- und Verhaltensprofile bilden. Hier werden Maßnahmen, die sonst nur gegen Schwerverbrecher eingesetzt werden, auf ganz normale, unbescholtene Bürgerinnen und Bürger angewandt. Diese Maßnahmen sind ein unverhältnismäßig starker Eingriff in die Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung der Bürger und widersprechen damit dem deutschen Grundgesetz, weshalb sie vom Bundesverfassungsgericht verboten wurde. Die oben aufgeführten Punkte widersprechen dem sozialdemokratischen Grundverständnis bezüglich dem Verhältnis zwischen Staat und Bürger sowie dem Bild des selbstbestimmenten, freien Menschen und sind daher abzulehnen.