Beschlüsse

Kreisverband Lübeck

Die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung wird abgelehnt. Es ist eine europaweite mit den Grundrechten vereinbare Regelung zu treffen.

Begründung:

Bei der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung wird ein Generalverdacht für 80 Mio. Bundesbürger aufgestellt. Dies ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte jedes Einzelnen. Nicht umsonst ist im letzten Jahr die Vorlage der Großen Koalition vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Nicht weniger als 30.000 Beschwerdeführer sind ein mehr als eindeutiges Zeichen, dass die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung auf erbitterten Widerstand in der Bevölkerung trifft. Da es sich hierbei um eine Europäische Rechtsnorm handelt, muss auf eine mit den Grundrechten vereinbare, Europäische Neuregelung, hingewirkt werden.