Beschlüsse

Landesverband Bayern

Aus dem Antrag „Freiheit versus Sicherheit im digitalen Zeitalter“:

Auch gegen die so genannte Vorratsdatenspeicherung, die seit 1. Januar 2008 geltende Pflicht der TelekommunikationsanbieterInnen, die Verbindungs- und Standortdaten ihrer KundInnen zu speichern, gibt es ein Verfassungsgerichtsverfahren. Nachdem das umstrittene Gesetz bereits im März 2008 mit einer einstweiligen Anordnung eingeschränkt wurde, wird das endgültige Urteil im Frühjahr 2010 erwartet. Auch wir Jusos teilen die Kritik an der Vorratsdatenspeicherung: Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die Grundrechte der Kommunizierenden und der Telekommunikationsunternehmen, insbesondere gegen das Brief- , Post- und Fernmeldegeheimnis, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, sowie gegen Meinungs- , Informations- und Rundfunkfreiheit. Wir sehen weiterhin kritisch, dass eine solche Speicherung nur einen eingeschränkten Nutzen hat1 (ein Einfluss auf das Kriminalitätsniveau insgesamt ist in anderen Staaten in der Praxis nicht zu beobachten), allerdings wird Missbrauch und Irrtum Tür und Tor geöffnet. Wir Jusos sehen die Gefahr von Datenmissbrauch2, sowie die Möglichkeit, Rückschlüsse auf intime Details, Aufenthaltsorte, Gewohnheiten und Vorlieben im Leben jedes einzelnen Bürgers oder jeder einzelnen Bürgerin zu ziehen. Diese stehen aus unserer Sicht in keinem Verhältnis zu dem möglicherweise im Einzelfall bestehenden Vorteil bei der Strafverfolgung.