Beschlüsse

Landesverband Berlin

Aus dem netzpolitischen Leitantrag „Partizipation und digitale Teilhabe in der Sozialen Stadt“ (27.10.2012):

Die durch eine EU-Richtlinie vorgegebene sechsmonatige verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten halten wir für unverhältnismäßig und lehnen sie ab. Wir setzen uns dafür ein, die EU-Richtlinie abzuschaffen oder zumindest so zu überarbeiten, dass kein unverhältnismäßi-ger Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestim-mung erfolgt. Es spricht viel dafür, dass die Richtlinie in ihrer jetzigen Form gegen die EU-Grundrechtecharta und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention ver-stößt und deshalb ungültig ist.

Die angeblichen Vorteile einer anlasslosen, generellen Speicherung von Verbindungsdaten vermögen eine Total-überwachung nicht zu rechtfertigen: Die Zahl der aufgeklär-ten Straftaten ist ohne Vorratsdatenspeicherung ebenso hoch wie mit Vorratsdatenspeicherung. Eine Vorratsdaten-speicherung erhöht die Aufklärungsquote nicht. Zur Krimi-nalitätsbekämpfung sind auch ohne eine Totalprotokollie-rung jeder Benutzung von Telefon, Handy, E-Mail und In-ternet genügend Verbindungsdaten verfügbar. Sicherheits-behörden können bei Bedarf eine richterliche Anordnung beantragen, derzufolge die Verbindungsdaten bestimmter Verdächtiger aufzuzeichnen sind.

Die terroristischen Anschläge in Madrid im Jahr 2004, die Taten der „Sauerland-Attentäter“ 2006 und die Vorberei-tungen der Düsseldorfer Quaida-Zelle 2011 konnten mit Hilfe von Verbindungsdaten aufgeklärt werden, die ohnehin verfügbar waren. Eine Vorratsdatenspeicherung war nicht erforderlich. Auch ohne Vorratsdatenspeicherung werden in Deutschland 80% aller bekannt gewordener Internetde-likte erfolgreich aufgeklärt – von den sonstigen Straftaten nur 55%.