Beschlüsse
Landesverband Saarland
Aus dem Regierungsprogramm 2012–2017:
Eine „Datenspeicherung auf Vorrat“ bei den Sicherheitsbehörden wird es daher mit uns ebenfalls nicht geben. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Dennoch muss eine Verfolgung schwerster Straftaten und die Abwehr von Lebensgefahren durch die Sicherheitsbehörden möglich sein. Deshalb sind die privaten Netzbetreiber zu verpflichten, Daten in einem unabdingbar notwendigen zeitlichen Rahmen gesichert vorzuhalten. Der Zugriff der Sicherheitsbehörden ist unter restriktiver Berücksichtigung der Voraussetzungen, die das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat, zu regeln.