Beschlüsse

Ortsverein Eimsbüttel-Nord

Die SPD-Bundestagsfraktion hat der Enquete-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft“ mit der Ausschussdrucksache 17 (24) 033 vom 04. Juli 2011 einen ergänzenden Vorschlag für die Handlungsempfehlungen zum Thema Vorratsdatenspeicherung gemacht.Begrüßenswert ist, dass sie darin eine Debatte über die Notwendigkeit und Grenzen der – anlasslosen – Vorratsdatenspeicherung empfiehlt. Allerdings lässt sich die Fraktion dann bereits auf Regelungsdetails ein, die zum Teil datenschutzrechtlich bedenklich sind. Es scheint, als ob die grundsätzliche Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 02. März 2010 nicht ernsthaft infrage gestellt wird. Dieses hat jedoch den Weg einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (die es inzwischen aus Irland gibt) zur Überprüfung der in der Europäischen Datenschutzrichtlinie 2006/24/EG vorgesehenen Vorratsdatenspeicherung gescheut. Die Richtlinie verpflichtet alle Anbieter von elektronischen Kommunikationsdiensten, Verkehrs- und Standortdaten der Telekommunikation aller Bürger zum Zwecke der Strafverfolgung zu speichern. Als Reaktion auf den zumindest auch skeptischen und in der Faktenlage spärlichen Bewertungsbericht der Kommission vom 18. April 2011 (KOM (2011) 225 endg.) hat der Europäische Datenschutzbeauftragte in einer Stellungnahme am 31. Mai 2011 bekannt gegeben, dass die Richtlinie den Anforderungen an die Grundrechte auf Schutz der Privatsphäre und Datenschutz nicht entspreche. Er zieht sogar eine Aufhebung der Richtlinie in Betracht.

Grund dafür sei, dass die
– Notwendigkeit der in der Richtlinie vorgesehenen Vorratsdatenspeicherung immer noch nicht ausreichend nachgewiesen worden sei,
– die Vorratsdatenspeicherung weniger in die Privatsphäre eingreifend geregelt hätte werden können,
– die Richtlinie zu viel Spielraum für die Mitgliedsstaaten lasse, um zu entscheiden, für welche Zwecke die Daten verwendet werden können und wem und unter welchen Bedingungen Zugang zu ihnen gewährt werden könne.

Basierend auf dieser Einschätzung mögen KDV, LPT und SPD-Bundesparteitag beschließen, die SPD-Bundestagsfraktion sowie die SPE-Fraktion im Europäischen Parlament aufzufordern, sich vor einer Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung dafür einzusetzen, dass die Notwendigkeit einer Vorratsdatenspeicherung unter Einsatz der geringstmöglich in die Privatsphäre eingreifenden Mittel und der höchstmöglichen Datensicherheit (vgl. das Scheitern von ELENA) sowie unter Beachtung der Missbrauchsgefahr (vgl. nur den Datenskandal bei der Anti-Nazi-Demo in Dresden) nachgewiesen wird.

Sollte es nicht gelingen, eine diesen Anforderungen genügende gesetzliche Grundlage für die Vorratsdatenspeicherung zu schaffen, so werden die Fraktionen aufgefordert, sich für eine Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.