Beschlüsse

Unterbezirk Landshut

Der Bundesparteitag/Parteikonvent möge die Ablehnung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung beschließen. Die SPD-Bundestagsfraktion und die Sozialdemokratische Fraktion im Europaparlament werden aufgefordert sich für die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und gegen weitere Einschränkungen von Bürger- und Freiheitsrechten einzusetzen. Die Vorratsdatenspeicherung, wie sie derzeit von verschiedenen Seiten gefordert wird und wie sie vom Bundesparteitag im Dez. 2011 beschlossen wurde, stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger dar.

Die SPD im Unterbezirk Landshut lehnt deshalb die grundsätzliche, verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung (euphemistisch auch Mindestdatenspeicherung genannt) von Telefon- und Internetverbindungen ab, da sie mit den Grundwerten der Sozialdemokratie nicht vereinbar ist. Die Vorratsdatenspeicherung ist ein undifferenziertes und rechtlich unangemessenes Überwachungsinstrument, das die Grundrechte in unzumutbarer Art einschränkt und alle Bürgerinnen und Bürger in Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union unter Generalverdacht stellt.

Eine höhere Aufklärungsquote von Verbrechen ist mit der Vorratsdatenspeicherung nur bedingt zu erreichen, da Straftäter auf andere Kommunikationswege ausweichen und Verschlüsselungsmethoden verwenden können, während die Vertraulichkeit der Kommunikation für normale Bürgerinnen und Bürger nicht mehr gewährleistet wäre. Das Bundesverfassungsgericht hat zu Recht im März die bisherige Umsetzung für verfassungswidrig erklärt. Zur Aufklärung von Straftaten, die über das Internet vollzogen werden, müssen alle vorhandenen rechtlichen Mittel ausgeschöpft werden und Ermittlungsbehörden ausreichend personell und technisch ausgestattet sein. Forderungen auf Zugriff in zivilrechtlichen Fällen, wie bspw. bei Verdachtsfällen von Urheberrechtsverletzungen, lehnt die SPD konsequent ab. Berufsgeheimnisträger und bestimmte Berufsgruppen wie z. B. Journalisten, Ärzte oder Priester/Pfarrer müssen auch künftig besonders geschützt werden: ein Datenzugriff und die Verwertung darf dort unter keinen Umständen erfolgen.